ORACAL® 551 High Performance Cal
Oracal 551 ist eine polymere PVC-Folie mit glänzender Oberfläche.Die Folie eignet sich für Markierungen, Beschriftungen und Dekorationen, besonders aber für die hochwertige Fahrzeug- und Verkehrsmittelwerbung.
- Material: PVC-Folie, polymer
- Materialstärke: 70µ
- Haftklebstoff: Solvent Polyacrylat, permanent
- Klebkraft: 18 N/25mm
- Haltbarkeit: 3-8 Jahre (je nach Farbe/Variante)
- Zertifikate: Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a StVZO (~~~D5291)
Lieferung: 1260 mm - Schwarz und weiß per lfm oder als Rolle à 50 m, farbig und metallic in Originalrollen à 50 m. Auf Wunsch mit Trennschnitten.
Trennschnitte: Bitte geben Sie unter dem roten Balken die gewünschten Trennschnitte entweder mittig oder darunter ab 10 mm, beginnend mit den kleinen Abmessungen ein. Ein Mindest-Rest von 220 mm ist techn. bedingt erforderlich.
Oracal 551 ist eine polymere PVC-Folie mit glänzender Oberfläche. Sie ist mit einem permanenten Solvent Polyacrylat-Haftklebstoff ausgestattet. Die Folie eignet sich für Markierungen, Beschriftungen und Dekorationen, besonders aber für die hochwertige Fahrzeug- und Verkehrsmittelwerbung. Auch auf unebenen und leicht gewölbten Untergründen anwendbar. Bei stark gewölbten Flächen oder in Sicken und über Nieten sind diese Folien einzuarbeiten, zuzuschneiden und überlappend zu verkleben. Oracal 551 eignet sich durch ihre glänzende Oberfläche für den digitalen Thermotransferdruck (mit Harzbändern). Geeignet für die Verarbeitung auf Schneideplottern. Bitte beachten Sie die von ORAFOL zur Verfügung gestellten Verarbeitungshinweise.
Oracal 551 ist zertifiziert nach Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a StVZO (~~~D5291).
Weitere Informationen und Verarbeitungshinweise entnehmen Sie bitte dem Technischen Datenblatt sowie den Verarbeitungshinweisen unter "Downloads".
Material: | polymer , PVC-Folie |
Materialstärke: | 70µ |
Haftklebstoff: | permanent, Solvent Polyacrylat |
Klebkraft: | 18 N/25mm |
Haltbarkeit: | 3-8 Jahre (je nach Farbe/Variante) |
Zertifikate: | Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a StVZO (~~~D5291) |